Teilhabe für Menschen mit Behinderung

 
Auf dieser Seite erfahren Sie wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am kirchlichen Leben in der Erzdiözese gefördert werden kann. 
Inklusionsfonds der Erzdiözese 
Die Erzdiözese möchte eine Kirche für alle Menschen sein. Noch gibt es verschiedene Barrieren, die eine Teilhabe an kirchlichen Angeboten für Menschen mit Behinderung erschweren oder unmöglich machen. Deshalb gibt es den Inklusionsfonds der Erzdiözese. Darüber können Assistenz und Gebärdensprachdolmetschung für kirchliche Angebote in der Erzdiözese finanziell gefördert werden. Anträge können beim Referat Inklusion – Generationen gestellt werden.
 
Leistungen zur Sozialen Teilhabe am kirchlichen Leben 
Die freie Ausübung von Religion ist in Deutschland ein Grundrecht (Grundgesetz, Artikel 4). Deshalb stehen Menschen mit Behinderung in Deutschland Leistungen zur Unterstützung zu. Diese nennen sich Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Diese gelten auch für die Soziale Teilhabe am kirchlichen Leben. Diese Unterstützung kann beim jeweilig zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden.